Newsticker vom 24.04.2020,

gültig bis 03.05.2020.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat in einer heutigen Eilentscheidung festgestellt, dass der Schulbeginn für Viertklässler in ganz Hessen ab dem 27.04.2020 unrechtmäßig ist. Andere Schüler von Abschlussklassen müssen nach der hessischen Regelung - vorausgesetzt, es liegen Sicherheits- und Hygienekonzepte vor - erst ab 04.05.2020 zur Schule gehen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof vertritt die Auffassung, dass es keine sachliche Grundlage dafür gibt, dass die Grundschüler schon eine Woche früher als andere Schüler den letztlich doch bestehenden Risiken ausgesetzt werden sollen, und hält diese Vorgabe für nicht verfassungsgemäß. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Das Land Hessen wird jetzt festlegen müssen, ob der Schulbesuch dann mit dem 04.05.2020 für die Viertklässler beginnt. Eltern sollten die diesbezüglichen aktuellen Hinweise des Ministeriums, der Schulverwaltung und der Medien beobachten.

 

Schule

 

Eltern, Schüler, Lehrer, Schule - ein unendliches Thema für alle, die Schullaufbahnen begleiten. Ob es um Schulwahl, Privatschulverträge, Versetzung, Schulverweis, Prüfung von Referendaren geht: Fragen, die nicht zufriedenstellend beantwortet werden, schulrechtliche Verwaltungsvorgänge, die nicht zu durchschauen sind - Anlass für anwaltliche Hilfe gibt es genug. Dabei muss nicht der Streit oder das Anrufen von Gerichten im Vordergrund stehen. Oft kann auch durch eine neue Kommunikation manches erreicht werden.

Aber auch Schulen benötigen oft Hilfestellung. Sei es die Beratung zur Nutzung moderner Technik wie E-Mail, Homepages, Newsletter, seien es Organisationsprojekte, in die aus Beratersicht· neue Aspekten eingebracht werden, oder auch der Umgang mit der neuen Freiheit der höheren Eigenverantwortung für das Budget (Warum reichen die Gelder für Papier und Toner nicht?) oder für eigene Personalverantwortung als Arbeitgeberin. Auch Schulleiter/innen dürfen Fragen stellen!

Schule

 

ARCHIV:

ABITUR (Hessen) 2014: Informationsbrief für Schüler und Eltern.

RA Drinhaus gibt Hinweise über die Voraussetzungen der Zulassung zur Abiturprüfung sowie ihrer Organisation, Bewertung und Durchführung. Für die Grundkurse Deutsch und Mathematik als Pflicht-Prüfungsfächer sind auch die vom Kultusministerium verbindlich angegebenen Themen der Prüfung benannt. Den Informationbrief mit weiteren Hinweisen auf Informationsquellen können Sie sich als pdf.-Datei hier herunterladen.