Prüfungsrecht

Das Prüfungsrecht ist ein wenig bekannter Rechtsbereich aus dem Bereich des Verwaltungsrechts. Dieser Rechtsbereich kann erhebliche Auswirkungen auf die persönliche Berufs- und Lebensplanung haben. Es betrifft nicht nur Studierende und Doktorandinnen und Doktoranden an Hochschulen, sondern auch Auszubildende im Bereich des Handwerks unter Leitung der Handwerkskammern bis hin zur Meisterprüfung sowie im Bereich der vielfältigen kaufmännischen Ausbildungen unter Leitung der Industrie- und Handelskammern.

Am Beispiel des Studiums kann man die Thematik leicht erkennen: In allen Studiengängen schreiben die Prüfungsordnungen vor, dass man eine Modulprüfung einmal oder zweimal wiederholen kann. Selten ist ein weiterer Versuch möglich. Führen diese Wiederholungen endgültig nicht zu einem Bestehen der Prüfung, endet dieses Studium zwangsweise. Man wird exmatrikuliert. Zugleich ist eine Aufnahme des gleichen Studiums an einer anderen Hochschule nicht mehr möglich. Selbst ein verwandtes Studium, in dem aber das nicht bestandene Modul auch erfolgreich absolviert werden müsste, darf man nicht aufgreifen. Damit stellen sich für die Studierenden teils existentielle Fragen der Ausbildungs- und Lebensplanung.

Nun wird man sich als Betroffene oder Betroffener auch ehrlich selbst hinterfragen müssen, ob das mehrfache Nichtbestehen auf die eigene Lernsituation zurück zu führen ist - was nur selten mit rechtlicher Hilfe gelöst werden kann. Jedoch gibt es eine Vielzahl von Gründen für schlechte Bewertungen, die entweder anerkennenswerte andere persönliche Gründe haben können, oder die gar nicht bei den Lernenden liegen. So halten sich Prüfungsverantwortliche in der Organisation und Abnahme von Prüfungen oder bei der Bewertung einer Leistung nicht immer an die maßgeblichen Prüfungsvorschriften oder an grundsätzliche Regelungen. Das bedeutet nicht, dass Prüfungspersonen verpflichtet werden können, eine Leistung, sei es eine Klausur, eine Hausarbeit, eine mündliche Prüfung besser zu bewerten. Das Argument: "Ich finde, dass ich besser war" zählt also nicht. Wenn jedoch durch anwaltliche Analyse der Prüfung Fehler im Verfahren oder in der Bewertung aufgedeckt werden können, kann dieses entweder zu einer neuen Wiederholungsmöglichkeit oder zu einer Neubewertung der vorliegenden Leistung führen. Dann führen wir Sie durch Widerspruchsverfahren und etwaigen Klagen. Es lohnt den Versuch, so vielleicht die Ausbildungs-, Berufs- und Lebensplanung noch "zu retten".

Mit dieser Thematik befasse ich mich seit mehr als einem Dutzend Jahren in freier Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Brehm-Kaiser & Dr. Brehm in Frankfurt-Sindlingen.

Näheres erfahren Sie über den folgenden Link:

https://www.studienplatzklage-brehm.de/prufungsrecht

Kontaktaufnahme zu diesem Thema ist telefonisch möglich über 069 - 370 00 00.