Mit Wirkung vom 01.01.2024 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle für Kindesunterhalt. Einzelheiten und Zahlen finden Sie im Untermenü Service\Düsseldorfer Tabelle.
Ist Ihre Patientenverfügung noch aktuell? Oder haben Sie das Thema immer vor sich hergeschoben? Corona ist zwar nicht mehr in aller Munde. Aber auch andere Krankheits- oder Unfallsituationen sollten der Anlass sein, darüber nachzudenken, ob Regelungen für solche Zeiten getroffen werden sollten. Nur eine gut erstellte Patientenverfügung gibt Vertrauenspersonen und Ärzten sachdienliche Hinweise zu Ihren Wünschen im Falle ernsthafter Erkrankungen. Lassen Sie sich umfassend beraten, wenn Sie noch keine Patientenverfügung haben. Oder lassen Sie die bestehende Verfügung auf eventuellen Änderungs- und Ergänzungsbedarf - gerade auch im Hinblick auf Corona - in Ihrer Rechtsanwaltskanzlei Drinhaus überprüfen.