Erben und Vererben mit Vorsicht, Übersicht und ohne Streit
Wollen Sie etwas vererben?
Viele Menschen haben durch Fleiß und Glück materiellen Wohlstand erreicht.
Aber was ist zu tun, um das Vermögen an die nächste Generation zu übertragen? Etwas Verschenken, ein Testament machen, einen Erbvertrag schließen?
Wie kann ich sicherstellen, dass meine Familie oder sonstige Erben meine Entscheidung akzeptiert?
Viele Fragen treten auf, für Privatleute wie für Unternehmer: Erbquoten, Pflichtteilsrecht, Vermächtnisse ausbringen, Erbschaftssteuer, Einkommensteuer. Für die Selbstständigen ist die Gestaltung der Unternehmensnachfolge meist mit umfangreichen erbrechtlichen und steuerrechtlichen Entscheidungen verbunden.
Lassen Sie sich durch den Dschungel der Regelungen begleiten, bis ein sicheres Konzept steht.
Gehen Sie – nur dort wo es notwendig und von Ihnen gewollt ist – mit unserer Hilfe auch den Weg, alle Betroffenen „an einen Tisch“ zu holen, um späteren Streit aber auch unvorhergesehene finanzielle Belastungen der Erben zu vermeiden bzw. zu mindern.
Steht das Konzept, erhalten Sie – je nach Bedarf – Entwürfe für:
- Schenkungsvertrag
- Testament
- Einsetzung eines Testamentsvollstreckers
- Erbvertrag
- Vermächtnis
- Kaufvertrag für Immobilien etc.
- Übertragungsvertrag für Ihr Unternehmen
Dazu arbeiten wir bei entsprechender rechtlicher Notwendigkeit schon frühzeitig auch mit Ihrem Steuerberater zusammen oder wir schlagen Ihnen einen kompetenten Berater in Steuerangelegenheiten vor. Ist etwas notariell zu beurkunden, so koordinieren wir auch dieses.
Haben Sie geerbt?
Wir beraten und betreuen Sie bei der Umsetzung des Letzten Willens, z.B. wegen der Erfüllung von Auflagen, Vermächtnissen etc., bei der Erbschaftssteuererklärung, bei der Sichtung und dem eventuellen Auflösen des Nachlasses.
Rechtsanwalt Drinhaus greift dabei auch auf die Erfahrungen als Nachlasspfleger im Auftrag eines Nachlassgerichtes zurück.