Ist Ihre Patientenverfügung noch aktuell? Oder haben Sie das Thema immer vor sich hergeschoben? Corona sollte der Anlass sein, darüber nachzudenken. Nur eine gut erstellte Patientenverfügung gibt Vertrauenspersonen und Ärzten sachdienliche Hinweise zu Ihren Wünschen im Falle ernsthafter Erkrankungen. Lassen Sie sich umfassend beraten, wenn Sie noch keine Patientenverfügung haben. Oder lassen Sie die bestehende Verfügung auf eventuellen Änderungs- und Ergänzungsbedarf - gerade auch im Hinblick auf Corona - in Ihrer Rechtsanwaltskanzlei Drinhaus überprüfen.