Aktuell

Mit Wirkung vom 01.01.2024 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle für Kindesunterhalt. Einzelheiten und Zahlen finden Sie im Untermenü Service\Düsseldorfer Tabelle.

Ist Ihre Patientenverfügung noch aktuell? Oder haben Sie das Thema immer vor sich hergeschoben? Corona sollte der Anlass sein, darüber nachzudenken. Nur eine gut erstellte Patientenverfügung gibt Vertrauenspersonen und Ärzten sachdienliche Hinweise zu Ihren Wünschen im Falle ernsthafter Erkrankungen. Lassen Sie sich umfassend beraten, wenn Sie noch keine Patientenverfügung haben. Oder lassen Sie die bestehende Verfügung auf eventuellen Änderungs- und Ergänzungsbedarf - gerade auch im Hinblick auf Corona - in Ihrer Rechtsanwaltskanzlei Drinhaus überprüfen.

Ihr Anwalt ist Organ der Rechtspflege. Selbstverständlich sind wir für Sie da - auch in der Kanzlei wie vor Corona.

Haben Sie Sorge, anlässlich von Corona das Haus zu verlassen, um zum Anwalt zu gehen? Wir bieten zum Schutz von Mandanten und ihren Angehörigen und zur Verhinderung von weiteren Infektionsketten auf Nachfrage selbstverständlich auch telefonische Beratung und Beratung per Internet-Video-Chat an. Einzelheiten und Voranmeldung unter Tel.: 06196-574100

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